Pro
securitate
bonorum[ Für eine gute Sicherheit ]

Pro securitate
bonorum[ Für eine gute Sicherheit ]

Wir glauben, dass jeder Initiator und jeder Investor das Recht hat, durch eine unabhängige und berufsrechtlich überwachte Treuhand-Leistung geschützt zu werden.

Andreas Stangier, Geschäftsführer, Steuerberater, zertifizierter AML und Anti-Fraud Officer, Diplom-Kaufmann Univ.

Leistungen

Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Übernahme der Treuhandschaft als Publikumstreuhänderin bei Fondsgesellschaften eines nach KAGB regulierten Kapitalmarkts und Fonds der Übergangsregelung nach KAGB.

Darüber hinaus widmen wir unsere Aufmerksamkeit intelligenten und zeitgemäßen Treuhandlösungen und individuellen Aufgabenstellungen für Family Offices und Einzweckunternehmen.

Unsere leistungsfähige Investorenverwaltung wird durch eine hochwertige Datenbanksoftware gewährleistet. Damit werden sämtliche investorenrelevanten Datenverarbeitungsprozesse, wie zum Beispiel die Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse, das Verteilen von handelsrechtlichen Ergebnissen und Ausschüttungen, das Führen der Kapitalkonten, das Erstellen von Kontoauszügen über das Kapitalkonto u. a. abgebildet. Die Datenbank bzw. -verarbeitung kann auf jegliche mandantenspezifische Anforderung und Verteilungsregeln angepasst werden. Auch sind bei einer evtl. gemeinsamen Verwaltung der Anlegerdaten unterschiedliche Lösungen möglich (externer Zugriff als Info-System, gemeinsame Datenpflege).

Druckaufträge können im hauseigenen Lettershop in hoher Auflage verarbeitet bzw. mittels E-Post-Lösungen kostenoptimiert abgewickelt werden.

Die Durchführung der geldwäscherelevanten Compliance ist unter Anwendung lizenzierter Tools (u. a. World Compliance, Siron PEP) integrierter Teil unseres Geschäfts. Hier kann durch den Abgleich mit Sanktionslisten und PEP-Datenbanken (PEP: politisch exponierte Personen) überprüft werden, ob negative Merkmale eines Geschäftskontaktes vorliegen.

Unser zertifizierter AML und ANTI-FRAUD Officer wird Sie bei der Umsetzung der antigeldwäscherechtlichen Belange unterstützen. Auch können Geldwäsche-Compliance-Aufgaben auf uns ausgelagert werden.

Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen werden mittels Schulungen laufend in betreuungstechnischen und fachlichen Aspekten weitergebildet. Aufgrund der Mitarbeitertreue von im Durchschnitt 13 Jahren Betriebszugehörigkeit dürfen Sie mit einer hohen zeitlichen Kontinuität bei den für Sie ausgesuchten Ansprechpartnern bei uns rechnen.

Mittels EDV-gestützter Monitoring- und Kontrollprozesse wird das hohe Niveau der unternehmensinternen Prozesse gewährleistet.

Die Datensicherung wird durch ein lizenziertes externes Rechenzentrum in Deutschland gewährleistet.

Wir unterstützen und beraten Sie ebenfalls hinsichtlich der Anpassung Ihrer Unternehmensorganisation und helfen bei der Entwicklung interner Prozesse auf Basis unseres Fachwissens sowie der gesetzlichen Bestimmungen (BaFin-gerechte Prozessgliederung).

Die Mittelverwendungskontrolle bildet das zentrale Element zur Überwachung der termin- und vertragsgerechten Verwendung der eingezahlten Investitionsmittel. Grundlage bildet eine gesonderte schuldrechtliche Vereinbarung des Mittelverwendungskontrolleurs mit dem Investitionspool bzw. der Fondsgesellschaft.

Der Überwachungsmechanismus hat sich originär am Gesellschaftsvertrag bzw. an den vor Beginn der Investition schriftlich niedergelegten Vorgaben des Investitionsbeirats auszurichten. Die Kontrolle erfolgt in der Weise, dass während der Vertragslaufzeit die Geschäftsführung des Investitionspools nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur über das Eigenkapitaleinzahlungskonto und gegebenenfalls über die im Finanzierungsplan vorgesehenen Darlehenskonten verfügen darf.

Mittelverwendungskontrolle ist darüber hinaus üblich bei der Überwachung der Verwendung von Darlehensmitteln und ggf. der Einhaltung von gegenseitigen Liefer- und Zahlungsbeziehungen; letztendlich bei jeder Transaktion in Geldmittel, deren Grundlage die Einhaltung der vertraglichen Bedingungen durch eine unabhängige Instanz ist.

Geschlossener Fonds – interdisziplinäres Fachwissen
Als Fondshaus suchen Sie einen Profi, der sein Beratungskonzept speziell auf die Belange der geschlossenen Fondsprodukte ausgerichtet hat!

Ihr Berater ist nicht nur Ansprechpartner für Ihre Fonds- und Objektgesellschaften, sondern kennt darüber hinaus die Problemkreise, die sich aufgrund Konzeption und Verwaltung der Fondsprodukte in der Bilanz und Steuererklärung des Fondshauses selbst niederschlagen. Er kennt die gesetzlichen Reportinganforderungen und die Anforderungen, die institutionelle Anleger oder Großbanken selbst an ihre Produkte stellen. Sie müssen Ihrem Berater nicht erst erklären, wie die verschiedenen Vertragswerke zur Konzeption des geschlossenen Fonds zusammenwirken. Sie erwarten, dass Ihr Berater Schwächen im bestehenden Konzept aufzeigt. Ihr Berater verfügt über das nötige Beraternetzwerk und das interdisziplinäre Wissen, um alle Fachbereiche zu einer integrierten Lösung zu führen.

GmbH & Co. KG – ideale Rechtsform
Lassen Sie sich von uns beraten, welche unternehmerischen, privaten und steuerlichen Ziele Sie mit der Personengesellschaft optimal verwirklichen können. Mögliche Ansatzpunkte sind die steuerlich verlustmobilisierende Einbringung von Privatvermögen, die Haftungsbeschränkung, die erbschaftsteuerliche Bewahrung des Unternehmervermögens und private Erbnachfolgregelungen. Sie erwartet ein Team, das sich über ein Jahrzehnt intensiv mit der Personengesellschaft und atypisch stillen Gesellschaften beschäftigt.

Immobilienvermögen – Spezialwissen
Das beliebteste Investitionsvehikel des Fonds bleibt die Immobilie. Sie schätzen als Initiator das Investment in eine Immobilie und möchten diese für Ihren Investor steuerminimierend über die Jahre an die nächsten Generationen weiterreichen oder im Sinne eines Portfolios weiterentwickeln. Wir beraten Sie als Unternehmer oder Privatier mit einem über zwei Jahrzehnten gewonnenen Spezialwissen von der Erstellung der laufenden Jahresabschlüsse bis zur Veräußerung oder Erbanfall/Schenkung des Fondsanteils. Themen wie gewerblicher Grundstückshandel, Step-Up-Modelle, Einbringung von §-6b-Rücklagen, gewerbliche Zwischenvermietung, Zebra-Einkünfte aus vermögensverwaltenden Immobilienfonds, Erbschaftsteuerminimierung mit Immobilienübergang etc. gehören zu unserer täglichen Praxis.

Bauträger – ein Geschäft mit Eigenheiten
Es erfordert nicht erst in der steuerlichen Außenprüfung ein Beraterwissen über den Ablauf der Bauphase, die Abbildung von Generalunternehmerverträgen, Abschmelzung von Beständen bei Veräußerung der Objekte, Entnahme der Restanten, Umsatzsteuer bei ausländischen Baustellen und grenzüberschreitenden Dienstleistereinbezug, Bauabzugssteuer, den Vorsteuerschlüssel bei Änderung der Gewerbe- und Privateinheiten etc. Die MaBV-Prüfung muss zeitnah und sachgerecht durchgeführt werden, damit den gewerbeerlaubnisrechtlichen Belangen Genüge getan wird.

Realisieren Sie die Vorteile einer Firmengründung auf Madeira mit einem von der EU zulässigen Steuersatz von 5 % auf Ihre Unternehmensgewinne noch bis in das Jahr 2027. Aufgrund des Verzichts auf eine Quellenbesteuerung in Madeira und bilateraler Steuerabkommen verbleiben beim deutschen Anteilseigner die Unternehmensgewinne mit 5 % (Einzelpersonen, Personengesellschaft) oder ca. 25 % (Kapitalgesellschaften) final besteuert.

Der sich durch die Randlage in Europa ergebende Standortvorteil wird mit Hilfe der Freihandelszone ausgeglichen. Sämtliche Regelungen befinden sich im Einklang mit der EU-Kommission. Unter anderem gilt die EU-Niederlassungsfreiheit, Eintragung der Firmen im portugiesischen Handelsregister, Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie und des DBA Deutschland Portugal. Die Besteuerung mit Umsatzsteuer erfolgt EU-neutral!

Informieren Sie sich auf der offiziellen Website der Regionalregierung von Madeira www.ibc-madeira.com – Madeira ist keine von der EU geächtete Steueroase! Sie gründen eine reguläre Gesellschaft, die sich nur im Steuervorteil durch andere EU-Gesellschaften unterscheidet.

Gerne erstellen wir Ihre Steuerplanung und stellen den Kontakt mit unseren langjährigen Geschäftspartnern in Funchal/Madeira oder direkt mit den Vertretern der Regionalregierung Madeira her.


Wir über uns

Am 9. September 1999 von den Berufsträgern Wolfgang Schmidt-Gorbach, Antoinette Hiebeler-Hasner und Stefan Keller durch die Fusion von CURIA und HHKL gegründet, ist die CURIA Treuhand bis heute ein unabhängiger Publikums-Treuhänder in der Form Steuerberatungsgesellschaft.

Gerade diese unabhängige, berufsrechtlich und staatlich sanktionierte sowie überwachte Treuhand-Leistung macht CURIA Treuhand für jeden Investor im geschlossenen Fonds zu etwas besonders Wertvollem.

Geschäftsführer ist seit 2010 Andreas Stangier, Steuerberater und zertifizierter AML und Anti-Fraud Officer – Experte im Erkennen von Haftungsrisiken.

Kumuliert betreute CURIA Treuhand seit Gründung ca. 2,2 Mrd. EUR zzgl. 0,37 Mrd. USD Assets under Administration (AuA) in der Form des treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils – i.d.R. mit Mittelverwendungskontrollauftrag. Hinzu kommen reine Anlegerverwaltungsfonds mit ca. 0,5 Mrd. EUR und reine Mittelverwendungspools von 0,51 Mrd. EUR.

Im Jahr 2019 betreut CURIA Treuhand 31 Fonds mit in etwa 80.000 Anlegern. Beispiele für den Track Record liefern die Treuhänderschaft für allgemein bekannte Kinoproduktionen mit Einzelinvestitionsvolumen bis zu 100 Mio. EUR.

Neben dem Kerngeschäft der Treuhand und Investorenverwaltung, nach Zuschnitt der AIFM-Richtlinie, werden von uns die Mittelverwendungskontrolle sowie steuerliche Tätigkeiten im Rahmen des US-Steuerverfahrens durchgeführt. Die Genussrechtsregisterverwaltung stellt eine mögliche Spielart der Anlegerverwaltung dar. Unsere Steuerberatung fokussiert sich ausschließlich auf Fälle der strukturierten Finanzierung.

  • Erneuerbare Energien (Solar)
  • Immobilien im In- und Ausland (Gewerbe, Privat, § 6b)
  • Transport (Flugzeug, Container)
  • Media (movie, games)
  • Private Equity (distressed companies, bonds portfolio, life bonds etc.)

Die Infrastruktur der CURIA Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist auf die speziellen Anforderungen der Anleger- und Treuhandverwaltung zugeschnitten. Wir betreuen den Investorenbestand über den gesamten Fondslebenszyklus von der Zeichnungsphase bis zur Liquidation.

Ein Team von 7 Professionals (4 Fachmitarbeiter, 1 Steuerberater sowie 2 Rechtsanwälte) steht zu Ihrer Verfügung. Erfahren in allen Eskalationsstufen und reibungsloser Kommunikation zwischen Initiator, Markt und Investoren. Geradlinig, auf die Sache konzentriert, persönlich und verständlich.

CURIA Treuhand ist der ideale Versammlungs- und Schutzraum für Initiatoren/Fondshäuser und ihre Investoren. Seit 20 Jahren als Experten rund um den geschlossenen Fonds am Markt ist uns die über 2000 Jahre alte Curia Julia im Forum Romanum in Rom Vorbild.

Andreas Stangier, Geschäftsführer

Wir bei der CURIA Treuhand Steuerberatungsgesellschaft glauben, dass jeder Initiator und jeder Investor das Recht hat, durch eine unabhängige und berufsrechtlich überwachte Treuhand-Leistung geschützt zu werden.


Kontakt

Curia Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Elsenheimerstraße 7
80687 München
Deutschland

Telefon +49 89 410739 – 0
Fax +49 89 410739 – 20

www.curia-treuhand.de
info@curia-treuhand.de